Der Wille von Volk und Ständen erhält mit den heutigen Leiturteilen zur Anwendung der Zweitwohnungsinitiative durch das Bundesgericht Respekt. Die Urteile weisen die Kantone und Gemeinden, die weiterhin Baubewilligungen für Zweitwohnungen erteilen, in die Schranken. Zudem stärkt das Bundesgericht mit seinen wegweisenden Urteilen das Verbandsbeschwerderecht der Umwelt-, Natur- und Heimatschutzverbände.